7 goldene Regeln für perfekte Tennisplätze

Auf perfekt hergerichtete Tennisplätze zu spielen, ist für jeden Tennisspieler ein Vergnügen. Deshalb solltet Ihr alle die folgenden 7 Regeln beachten und somit dazu beitragen, dass unsere Plätze die ganze Saison über in einem guten Zustand bleiben. Oft ist nämlich nicht der Platzwart schuld sondern wir selbst.

 

Regel 1: Immer Tennisschuhe

Bitte betretet die Tennisplätze ausschließlich mit Tennisschuhen! Wichtig ist hier, dass die Schuhe mit innenliegendem Profil ausgestattet sind. Auch gute und teure Sportschuhe beschädigen unsere Plätze, wenn sie nicht mit dem besonderen Profil ausgestattet sind.

Hier gilt dann im Zweifelsfall auch der Grundsatz:

"Zweckmäßigkeit und Funktionalität gehen vor modischem Chic!"

 

Regel 2: Nie trocken

Bei trockenem Boden solltet Ihr den gesamten Tennisplatz (bis zum Zaun) untergrundtief bewässern. Je nach Temperatur bitte zu Beginn, nach einem Match und ggf. auch in jeder Satzpause wässern. Beim Spielen auf zu trockenen Plätzen würde sich das Material bis zu 5 cm unter dem Boden lösen – es kommt keine Bindung mehr zu Stande und kurze Zeit später spielen wir in einem Sandbunker.

 

Regel 3: Immer Sauber

Vor dem Spielen bitte den Tennisplatz von Ästen, Blättern und sonstigem Unrat befreien. Macht Ihr das nicht, dann vermischt sich der Unrat mit dem Ziegelmehl und der Platz erhält seine gewünschte Festigkeit nicht. Wir würden dann auf weichem Grund spielen und der Ball springt nicht mehr richtig ab.

 

Regel 4: Löcher immer schließen

Beim Spielen kommt es immer wieder vor, dass Löcher und Unebenheiten enstehen. Bitte tretet diese sofort zu und zwar entgegen der Richtung des Aushubs. Würde man mit dem Schleppnetz abziehen, ohne die Löcher zuzutreten, wäre das ausgetretene Material verteilt aber das Loch immer noch vorhanden. Hinweis: Scharrieren ist häufig nicht nötig! Falls ihr einige Löcher dennoch mit dem Schaber zuschieben wollt, achtet bitte darauf, dass festes Material nicht abgekratzt wird. Es darf lediglich lockeres Material in die Löcher geschoben werden.

Sollte die (schwarze) Schlacke zum Vorschein kommen, müsst Ihr das Spielen sofort einzustellen und den Platzwart informieren. Gleiches gilt für den Fall, dass die Linien unterspült, hochstehen oder ausgerissen worden sind.

 

Regel 5: Richtig kehren

Wichtig ist, dass Ihr den Tennisplatz nach dem Spielen komplett (bis zum Zaun) abzieht. Andernfalls bleiben Unebenheiten zurück und Unkraut kann sich ausbreiten.

Wenn der Platz so großzügig wie im Bild gekehrt wird, ist gewährleistet, dass man fast an der Grundlinie (und nicht an der T-Linie) endet. Hierdurch wird eine gleichmäßige Verteilung des Materials gewährleistet und einer Muldenbildung im Grundlinienbereich vorgebeugt. Bitte macht Euch alle dieses Abziehverfahren zu eigen, dann hat auch das an den äußeren Platzrändern angesetzte Moos keine Chance!

Sollten sich im Schleppnetz außer Sand, auch Äste, Laub oder andere Fremdkörper befinden, bringt es nichts diese über den ganzen Platz zu ziehen. Die Fremdkörper, die sich unter dem Schleppnetz befinden, müsst Ihr entfernen. Denn nur wenn das Schleppnetz komplett aufliegt, bekommt man eine glatte, saubere Platzoberfläche.

Das Fegen der Linien ist ein Gebot der Fairness gegenüber den nachfolgenden Spielern und sollte für uns alle selbstverständlich sein.

 

Regel 6: Zu nass ist zu nass

Das Spielen auf zu nassen Plätzen richtet große Schäden an. Wann ein Platz zu nass ist, könnt Ihr schnell und einfach selbst feststellen!

Der Platz ist zu nass:

  • wenn sich Pfützen auf dem Platz gebildet haben.
  • wenn Fußabdrücke beim Gehen im Untergrund hinterlassen werden (auch wenn dies nur stellenweise der Fall ist).
  • wenn sich der Untergrund beim Begehen bewegt.

Nach einem Regenguss niemals versuchen, mit den Schleppnetzen Wasserpfützen oder Wasserlachen zu beseitigen. Das darf nicht (mehr) geschehen, denn hierdurch wird die obere Grandschicht mit weggeschleppt und es entstehen Vertiefungen, vor allem an den Grundlinien.

Also: Bitte abwarten, auch wenn es Euch nach einem starken Regenguss noch so in den Fingern juckt!!

 

Regel 7: Ordnung muss sein

Bitte sorgt letztlich auch für Ordnung. Die Schleppnetze und Linienbesen gehören wieder an ihren Platz. Nehmt bitte Gläser, Getränkeflaschen usw. wieder mit. Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zuwerfen.

Ansonsten gilt auch hier die einfache Regel:

„Die Plätze solltet Ihr so verlassen, wie Ihr sie selbst gerne betreten möchtet."

Vielen Dank an Euch alle sagen Vorstand und Platzwart!

 

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1. FC Sachsen -Tennisabteilung

Mitgliederversammlung am 23. Januar 2015

Änderung der Satzung und der Beitragsordnung der Tennisabteilung

Arbeitsstundenregelung

Satzungsänderung (§ 3 Beiträge)

Nach § 3 Abs. 1 ist folgender Text einzufügen (alle nachfolgenden Nummern rücken weiter):

2. Darüber hinaus hat jedes aktive Mitglied im Alter von 16 bis 70 Jahren in jedem Jahr 5 Arbeitsstunden zu leisten, wenn es mehr als dreimal im Jahr Tennis spielt. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde werden 10,00 € in Rechnung gestellt. Näheres dazu ist in der Beitragsordnung festgelegt.

1.

Jedes aktive Mitglied ab dem vollendeten 16. Lebensjahr hat die Verpflichtung,5 Arbeitsstunden je Kalenderjahr abzuleisten, wenn esmehr als dreimal im JahrTennis spielt. Sie dienen z.B. dem Erhalt der gesamten Tennisanlage und der Pflege des Gemeinschaftswesens.

2.

Für nicht oder nur teilweise erbrachte Arbeitsstunden werden dem Mitglied  laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23.01.2015 je Stunde 10 € in Rechnung gestellt.

Der Betrag wird von der Abteilungsleitung festgesetzt und zu Beginn des Folgejahres eingefordert.

3.

Von der Leistung von Arbeitsstunden freigestelltsind Vorstandsmitglieder  sowie  Mitglieder ab 70 Jahre und die passiven Mitglieder.

4.

Alle Arbeitstermine werden durch elektronische Mitteilungen oder auf der Internetseite der Tennisabteilung oder Aushang in der Tennishütte bekannt gemacht.

5.

Die5 Arbeitsstunden können z.B. abgeleistet werden durch:

a)

Mitarbeit bei der Instandsetzung oder Stilllegung der Plätze im Frühjahr bzw. Herbst.

b)

Renovierungs-und Pflegearbeiten während der laufenden Saison.

c)

Pflege der Außenanlagen, z. B. Unkraut jäten, Gras/Moos am/im Platz beseitigen, usw.

d)

Arbeiten nach Aufforderung oder Rücksprache mit dem technischen Spielbetriebsleiter.

e)

Reinigung der Tennishütte (ehemals „Hüttendienst“) .

f)

Mithilfe bei Veranstaltung der Tennisabteilung oder des Hauptvereins.

g)

Mitarbeit beim Kinder-und Jugendtraining.

 

In den Fällen a) bis e) werden die geleisteten Arbeitsstunden in einer Liste vom technischen Spielbetriebsleiter oder einem Mitglied der Abteilungsleitung erfasst und vom Vorstand bei der Jahresabrechnung herangezogen. In den Fällen f) und g) bestätigt der Vergnügungswart oder

der Abteilungsleiter bzw. der Jugendwart die eingebrachten Stunden.

6.

Werden von einem Mitglied mehr als 5 Arbeitsstunden geleistet, können die mehr geleisteten Arbeitsstundenauf  evtl. weitere Familienmitglieder übertragen werden.